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Änderungen im Fischereirecht zum 01.01.2025

Meldung vom 22. Januar 2025

Im Fischereirecht hat sich zum 01.01.2025 folgendes geändert:


 Jugendfischereischein:

  • Abschaffung des Jugendfischereischeins zum 01.01.2025
  • Die Fischerei ist künftig ab dem 7. Lebensjahr möglich (bisher ab dem 10. Lebensjahr) mit einer Begleitperson, die in Besitz eines Fischereischeines ist
  • Durch den Wegfall des Jugendfischereischeines ist auch keine Fischereiabgabe mehr zu entrichten

Jugendliche zwischen dem 10. Lebensjahr – 17. Lebensjahr mussten bisher einen Jugendfischereischein bei der Gemeinde beantragen, um in Begleitung mit einer Aufsichtsperson – die eine Fischereiprüfung absolviert hat – bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag fischen zu dürfen.

 Die Fischereiprüfung war für den Jugendfischereischein bisher nicht erforderlich.

 Alle bisher ausgestellten Jugendfischereischeine bleiben weiterhin gültig.


 Sonstiges:

  • Der Jahresfischereischein bleibt weiterhin bestehen
  • Der Fischereischein auf Lebenszeit mit der Fischereiabgabe für 5 Jahre bleibt ebenso erhalten
  • Fischereischeine müssen nicht mehr – z. B. bei einer Namensänderung durch Eheschließung – geändert werden. Der frühere Name kann durch Vorlage durch den Personalausweis nachgewiesen werden, da hier der Geburtsname enthalten ist.