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Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl für Briefwähler

Meldung vom 22. Januar 2025

Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie im Laufe des Januars, mit denen die Briefwahlunterlagen durch folgende Möglichkeiten beantragt werden können:

  1. Aufgedruckter QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (ab 27.01.2025)
  2. Online durch unser Bürgerserviceportal (ab 27.01.2025)
  3. Einwurf im Briefkasten der VG Eichstätt
  4. Persönliche Vorsprache im Bürgeramt mit der Wahlbenachrichtigung, ggf. ausgefüllter Vollmacht (Rückseite)


Wichtige Hinweise:

Die Behörden erhalten die Stimmzettel für die Wahl voraussichtlich erst gegen Ende der 6. Kalenderwoche (vom 03.02. – 07.02.2025).

Wir bitten um Verständnis, dass vor dem genannten Zeitpunkt keine Briefwahlunterlagen – auch wenn diese bereits beantragt wurden - versendet werden können.  Die Abholung wird aufgrund dessen ebenso nicht möglich sein.

Durch die verkürzte Abholzeit von voraussichtlich 2 Wochen bitten wir Sie (sofern möglich) auf die persönliche Abholung zu verzichten und die Unterlagen durch die o. g. Möglichkeiten Nrn. 1 – 3 zu beantragen. Dies dient zur Reduzierung und Entlastung des Parteiverkehrs.

Alle beantragten Briefwahlunterlagen werden von uns gesammelt und bei Eintreffen der Stimmzettel möglichst zeitnah versandt.


Abholung durch Vollmacht:

Sie können für maximal 4 Personen mit der entsprechenden Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen abholen.

 

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Telefonnummer 08421/9740-14 wenden.