Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie im Laufe des Januars, mit denen die Briefwahlunterlagen durch folgende Möglichkeiten beantragt werden können:
- Aufgedruckter QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (ab 27.01.2025)
- Online durch unser Bürgerserviceportal (ab 27.01.2025)
- Einwurf im Briefkasten der VG Eichstätt
- Persönliche Vorsprache im Bürgeramt mit der Wahlbenachrichtigung, ggf. ausgefüllter Vollmacht (Rückseite)
Wichtige Hinweise:
Die Behörden erhalten die Stimmzettel für die Wahl voraussichtlich erst gegen Ende der 6. Kalenderwoche (vom 03.02. – 07.02.2025).
Wir bitten um Verständnis, dass vor dem genannten Zeitpunkt keine Briefwahlunterlagen – auch wenn diese bereits beantragt wurden - versendet werden können. Die Abholung wird aufgrund dessen ebenso nicht möglich sein.
Durch die verkürzte Abholzeit von voraussichtlich 2 Wochen bitten wir Sie (sofern möglich) auf die persönliche Abholung zu verzichten und die Unterlagen durch die o. g. Möglichkeiten Nrn. 1 – 3 zu beantragen. Dies dient zur Reduzierung und Entlastung des Parteiverkehrs.
Alle beantragten Briefwahlunterlagen werden von uns gesammelt und bei Eintreffen der Stimmzettel möglichst zeitnah versandt.
Abholung durch Vollmacht:
Sie können für maximal 4 Personen mit der entsprechenden Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen abholen.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Telefonnummer 08421/9740-14 wenden.