Das Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt bearbeitet folgende Namensänderungen, soweit sich der zugrunde liegende Personenstandsfall in der VG ereignet oder ein Betroffener hier seinen Wohnsitz hat:
- Änderung des Namens eines Kindes bis zur Volljährigkeit
- Bestimmung eines Ehenamens nach der Eheschließung
- Bestimmung/Widerruf eines Doppelnamens
- Wiederannahme des früheren Geburts- oder Familiennamens
- Änderung und Angleichung von Namen bei Deutschen mit Migrationshintergrund
Namenserklärungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig und müssen persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim Standesamt abgegeben werden.
Für die weiteren Unterlagen gilt:
- Bei der Namensänderung von Kindern erkundigen Sie sich vorher bitte telefonisch nach den benötigten Unterlagen, um sich unnötige Wege zu ersparen.
- Bei den weiteren genannten Namensänderungen kann erst vor Ort festgestellt werden, welche Unterlagen noch erforderlich sind.