Der Landkreis Eichstätt bietet für die Pflege von pflegebedürftigen Personen kostenfrei zusätzliche Restmüllsäcke an. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Pflege der pflegebedürftigen Person erfolgt zu Hause
und
2a. die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 4 oder 5
oder
2b. die pflegebedürftige Person erhält Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 3 und verfügt über die Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. Pflegedienstes über Inkontinenz.
Dem Antrag ist zwingend eine Ablichtung des Schreibens der Pflegekasse beizufügen, aus der der jeweilige Pflegegrad hervorgeht und, falls 2b. erfüllt ist, die Bestätigung des jeweiligen Arztes oder Pflegedienstes über vorliegende Inkontinenz.
Die Pflegemüllsäcke können in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt abgeholt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Pflegemüllsäcke nur dann ausgehändigt werden können, wenn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und der Antrag sowie die notwendigen Nachweise vollständig bei der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt vorliegen.